Zuschlag (Zuschlagsbekanntmachung)

Kurzantwort

Der Zuschlag ist die Entscheidung eines öffentlichen Auftraggebers, einen Auftrag an ein bestimmtes Unternehmen zu vergeben. Die Zuschlagsbekanntmachung (englisch Contract Award Notice, CAN) macht dieses Ergebnis öffentlich: dass vergeben wurde, an wen, und häufig zu welchem Wert. Sie ist die letzte Station im Lebenszyklus eines Vergabeverfahrens.

Was eine Zuschlagsbekanntmachung enthält

Die Zuschlagsbekanntmachung berichtet über das Ergebnis eines Vergabeverfahrens. Nach der EU-Vergaberichtlinie senden Auftraggeber spätestens 30 Tage nach Vergabe des Auftrags oder Abschluss der Rahmenvereinbarung eine Bekanntmachung über die Ergebnisse des Verfahrens. Damit ist sie das öffentliche Protokoll, dass aus der Ausschreibung ein konkreter Auftrag geworden ist.

Typischerweise nennt eine Zuschlagsbekanntmachung:

  • dass vergeben wurde (das Verfahren ist abgeschlossen),
  • an wen — das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten hat,
  • zu welchem Wert — der Zuschlagswert, also der Betrag, zu dem der Auftrag vergeben wurde.

Nicht jede Zuschlagsbekanntmachung führt alle diese Angaben vollständig. Gerade bei kleineren, unterschwelligen Vergaben enthält die Bekanntmachung oft nur, dass und wann vergeben wurde, ohne eine ausführliche Auftragnehmer- und Wertangabe. Im Dashboard sehen Sie die vorhandenen Angaben in der Zuschlagskarte (AwardCard) auf der Detailseite.

Zuschlagswert ist nicht geschätzter Wert

Achten Sie auf den Unterschied zwischen zwei Wertangaben:

  • Der geschätzte Auftragswert steht in der Auftragsbekanntmachung — er beziffert, was der Auftraggeber vorab erwartet.
  • Der Zuschlagswert steht in der Zuschlagsbekanntmachung — er beziffert, zu welchem Betrag tatsächlich vergeben wurde.

Beide können deutlich auseinanderliegen. Der Zuschlagswert ist die belastbarere Zahl, weil er das reale Ergebnis des Wettbewerbs abbildet.

So erscheint sie im Dashboard

Liegt zu einem Verfahren eine Zuschlagsbekanntmachung vor, trägt es im Dashboard die Phase Vergeben. Diese Station verdrängt vorangegangene Bekanntmachungen desselben Verfahrens: Auch wenn es davor eine Auftragsbekanntmachung oder eine Vorinformation gab, zeigt die Phase „Vergeben”, weil das die am weitesten fortgeschrittene Station ist.

Wurde ein Verfahren dagegen ohne Zuschlag beendet — etwa weil kein geeignetes Angebot vorlag —, erscheint es nicht als „Vergeben”, sondern als Ergebnislos.

Warum ist das für Sie wichtig?

Eine Zuschlagsbekanntmachung ist kein Auftrag mehr, auf den Sie bieten können — aber eine der wertvollsten Quellen für die Marktbeobachtung:

  • Wettbewerb einschätzen — Sie sehen, wer in Ihrem Segment gewinnt, und können Ihre Position realistischer bewerten.
  • Preise kalibrieren — der veröffentlichte Zuschlagswert zeigt, in welchem Rahmen vergleichbare Aufträge tatsächlich vergeben werden.
  • Auftraggeber kennenlernen — wer bei einer Stelle schon vergeben hat und zu welchen Konditionen, hilft Ihnen, das nächste Verfahren derselben Stelle besser einzuschätzen.

Wenn Sie wissen wollen, wie ein Markt funktioniert, lesen Sie nicht nur die offenen Ausschreibungen, sondern auch die Zuschlagsbekanntmachungen.

Quellen

  1. Richtlinie 2014/24/EU vom 26. Februar 2014, Art. 50 (Contract award notices) — EUR-Lex

Stand: Juni 2026