Schwellenwerte (ober- und unterschwellig)

Kurzantwort

Ein Schwellenwert ist eine Wertgrenze, die entscheidet, nach welchen Regeln ein öffentlicher Auftrag vergeben wird. Erreicht oder übersteigt der geschätzte Auftragswert den maßgeblichen Schwellenwert, gilt das EU-weite Vergaberecht (oberschwellig); liegt er darunter, gelten die nationalen Regeln (unterschwellig). Der Wert eines Auftrags bestimmt also, welches Verfahren und welche Transparenzpflichten greifen.

Was ein Schwellenwert ist

Ein Schwellenwert ist eine Wertgrenze für öffentliche Aufträge. Er entscheidet nicht über das Ob einer Ausschreibung, sondern über das Wie: nach welchem Regelwerk vergeben wird. Maßgeblich ist der geschätzte Auftragswert — also der Betrag, den der Auftraggeber vorab für den Auftrag ansetzt, nicht der spätere Zuschlagswert.

Erreicht oder übersteigt dieser geschätzte Wert den einschlägigen Schwellenwert, ist der Auftrag oberschwellig und unterliegt dem EU-weiten Vergaberecht. Liegt er darunter, ist er unterschwellig und folgt den nationalen Vergaberegeln.

Warum es die Grenze überhaupt gibt

Die Grenze trennt zwei Rechtswelten. Oberhalb der Schwellenwerte gilt das europäische Vergaberecht mit EU-weiter Bekanntmachungspflicht — der Grundgedanke ist der gemeinsame Binnenmarkt: Aufträge ab einer bestimmten Größe sollen europaweit ausgeschrieben werden, damit Unternehmen aus allen Mitgliedstaaten mitbieten können.

Im deutschen Recht knüpft § 106 GWB die Anwendung dieses EU-Vergaberechts ausdrücklich an die EU-Schwellenwerte an: Das Gesetz verweist dynamisch auf die in den EU-Vergaberichtlinien festgelegten Werte „in der jeweils geltenden Fassung”. Werden die EU-Schwellenwerte angepasst, gelten sie damit automatisch auch in Deutschland — ohne dass das Gesetz selbst geändert werden müsste. Die jeweils geltenden Werte gibt das zuständige Bundesministerium im Bundesanzeiger bekannt.

Unterhalb der Schwellenwerte greift das EU-Regelwerk nicht; hier gelten die nationalen Vergaberegeln. Dieser Bereich ist mengenmäßig groß: Ein erheblicher Teil aller öffentlichen Beschaffungen findet unterschwellig statt — gerade die Aufträge, die für kleine und mittlere Unternehmen erreichbar sind.

So spiegelt sich die Grenze im Dashboard

Die Aufteilung in ober- und unterschwellig ist im Dashboard sichtbar. Oberschwellige (EU-)Bekanntmachungen kommen in einem strukturreicheren Format und werden auf der Detailseite in der EU-Ansicht dargestellt; unterschwellige, nationale Bekanntmachungen sind oft knapper und erscheinen in einer eigenen Ansicht. Diese Trennung der Detailansichten bildet im Produkt genau die ober-/unterschwellige Grenze ab.

Was hier bewusst nicht steht: die Zahlen

Diese Seite erklärt das Konzept. Die konkreten Schwellenwerte — die Euro-Beträge für Liefer-/Dienstleistungs-, Bau- und Sektorenaufträge — sind nicht evergreen: Sie werden regelmäßig angepasst. Damit eine Erklärung nicht veraltet, halten wir die Zahlen bewusst getrennt.

Die aktuell geltenden Werte finden Sie auf der gesonderten, datierten Seite: EU-Schwellenwerte.

Warum ist das für Sie wichtig?

Ob ein Auftrag ober- oder unterschwellig ist, betrifft Sie direkt:

  • Andere Spielregeln — oberschwellig gelten EU-weite Verfahrens- und Bekanntmachungspflichten, unterschwellig die nationalen. Das beeinflusst, wo und wie ausgeschrieben wird und welche formalen Anforderungen auf Sie zukommen.
  • Wo Ihr Markt liegt — viele für kleine und mittlere Unternehmen passende Aufträge liegen unterschwellig. Wer nur auf die großen EU-Verfahren schaut, übersieht einen großen Teil des erreichbaren Marktes.
  • Werte richtig lesen — für die Schwelle zählt der geschätzte Auftragswert, nicht der spätere Zuschlag. Behalten Sie diesen Unterschied im Blick, wenn Sie Ausschreibungen nach Größe einordnen.

Quellen

  1. § 106 GWB (Schwellenwerte), gesetze-im-internet.de — verweist dynamisch auf die EU-Schwellenwerte aus Art. 4 RL 2014/24/EU bzw. Art. 15 RL 2014/25/EU 'in der jeweils geltenden Fassung' und verpflichtet das Bundesministerium, die geltenden Werte im Bundesanzeiger bekanntzugeben

Stand: Juni 2026