Lose & Losgrundsatz

Kurzantwort

Ein Los ist ein abgegrenzter Teil eines größeren Auftrags, der eigenständig vergeben werden kann. Öffentliche Auftraggeber müssen umfangreiche Aufträge nach dem Losgrundsatz grundsätzlich aufteilen: nach Menge (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose). Dahinter steht die gesetzliche Vorgabe, mittelständische Interessen bei der Vergabe vornehmlich zu berücksichtigen — damit sich auch kleinere und spezialisierte Unternehmen um einzelne Lose bewerben können.

Was ein Los ist

Große öffentliche Aufträge bündeln oft sehr unterschiedliche Leistungen. Eine Schulsanierung etwa umfasst Rohbau, Elektrik, Sanitär, Maler- und Bodenarbeiten — und vielleicht zusätzlich die Planung. Würde der Auftraggeber all das in einem einzigen Paket vergeben, könnten sich nur große Generalunternehmer bewerben. Kleinere, spezialisierte Betriebe wären außen vor.

Ein Los ist deshalb ein abgegrenzter Teil eines Auftrags, der für sich allein vergeben werden kann. Das Vergaberecht unterscheidet zwei Arten:

  • Teillose — der Auftrag wird der Menge nach aufgeteilt. Statt 100 Fahrzeuge in einem Block zu vergeben, etwa in mehrere kleinere Tranchen.
  • Fachlose — der Auftrag wird nach Art oder Fachgebiet getrennt. Die einzelnen Gewerke einer Baumaßnahme werden separat ausgeschrieben, sodass sich der Elektrobetrieb nur auf die Elektrik und der Maler nur auf die Malerarbeiten bewerben kann.

Der Losgrundsatz: warum aufgeteilt wird

Die Aufteilung ist kein Entgegenkommen, sondern gesetzliche Regel. § 97 Abs. 4 GWB stellt zwei Sätze nebeneinander:

„Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen.”

und

„Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben.”

Das ist der Losgrundsatz: Öffentliche Aufträge sollen grundsätzlich in Lose zerlegt werden, damit sich auch kleine und mittlere Unternehmen am Wettbewerb beteiligen können. Eine Gesamt- oder Zusammenvergabe mehrerer Lose ist nur ausnahmsweise zulässig — nämlich dann, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Der Auftraggeber muss eine solche Bündelung also begründen; die Aufteilung ist der Regelfall, das Zusammenfassen die Ausnahme.

Dieser Grundsatz gilt weiterhin. Er ist einer der wichtigsten Hebel, über die kleine und mittlere Unternehmen überhaupt Zugang zu öffentlichen Aufträgen erhalten.

So erscheinen Lose im Dashboard

Hat eine Ausschreibung mehrere Lose, sehen Sie das auf der Detailseite in einem eigenen Abschnitt — überschrieben mit „Lose” und der Anzahl in Klammern. Jedes Los wird in einer eigenen Karte dargestellt, in der Regel mit:

  • einem Titel (oder einer Los-Nummer),
  • einer kurzen Beschreibung der Teilleistung,
  • und, soweit angegeben, einem Wert für dieses Los.

Bei vergebenen Aufträgen kann zusätzlich der Status je Los erscheinen — also ob für dieses Los ein Zuschlag erteilt wurde oder nicht.

Warum ist das für Sie wichtig?

Lose sind oft Ihr Einstieg in einen Auftrag, den Sie als Ganzes nie hätten stemmen können:

  • Passende Größe finden — Sie bewerben sich nur auf das Los, das zu Ihrer Kapazität und Ihrem Fachgebiet passt, statt auf den gesamten Auftrag.
  • Fachlich fokussiert anbieten — bei Fachlosen treten Sie nur gegen andere Betriebe Ihres Gewerks an, nicht gegen Generalunternehmer.
  • Mehrere Lose kombinieren — wo es sinnvoll ist, können Sie sich auf mehrere Lose gleichzeitig bewerben und so ein größeres Paket abdecken.

Achten Sie bei jeder größeren Ausschreibung darauf, ob sie in Lose aufgeteilt ist: Häufig ist genau dort die für Sie erreichbare Teilleistung versteckt.

Quellen

  1. § 97 Abs. 4 GWB (Grundsätze der Vergabe — mittelständische Interessen, Teillose, Fachlose), gesetze-im-internet.de

Stand: Juni 2026