eForms (und eForms-DE)
eForms ist der europäische Standard für elektronische Vergabe-Bekanntmachungen. Statt Freitext-Formularen geben Auftraggeber strukturierte Datenfelder an, sodass Bekanntmachungen maschinenlesbar und EU-weit vergleichbar werden. eForms-DE ist die deutsche Ausprägung dieses Standards. Für EU-weite Vergabeverfahren ist die Nutzung von eForms in Deutschland seit dem 25. Oktober 2023 verpflichtend.
Was eForms ist
Früher wurden Vergabe-Bekanntmachungen in weitgehend freier Textform veröffentlicht — gut für Menschen zu lesen, schlecht maschinell auszuwerten. eForms löst das: Es ist der europäische Standard, mit dem Auftraggeber eine Bekanntmachung nicht mehr als Fließtext, sondern als Sammlung strukturierter Datenfelder abgeben. Jede Angabe — Auftraggeber, Gegenstand, Wert, Frist, Verfahrensart — hat ihren festen Platz.
Der Vorteil liegt auf der Hand: Bekanntmachungen werden maschinenlesbar und EU-weit vergleichbar. Genau das macht ein Dashboard wie dieses überhaupt möglich — wir lesen die strukturierten Felder aus und können danach filtern, sortieren und durchsuchen.
In Deutschland ist die Nutzung von eForms für EU-weite (oberschwellige) Vergabeverfahren seit dem 25. Oktober 2023 verpflichtend. Grundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780, die die zuvor genutzten EU-Standardformulare ablöst. Die deutsche Ausprägung des Standards heißt eForms-DE und wird von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) gepflegt.
Ein Standard, viele Ausprägungen
„eForms” klingt nach einem einzigen Format, ist in der Praxis aber eine Familie von Ausprägungen — sogenannten Dialekten. Sie unterscheiden sich darin, wie vollständig die Felder belegt sind. Für die tägliche Nutzung sind zwei Welten entscheidend:
- EU-weite Bekanntmachungen (oberschwellig) kommen in der reich strukturierten eForms-DE-Variante. Hier ist fast alles ausgefüllt: der Auftraggeber als hinterlegte Organisation mit Anschrift, ein stabiler Verfahrensschlüssel, eine strukturierte Zuschlagsstruktur.
- Unterschwellige Bekanntmachungen (national, der für viele kleine und mittlere Unternehmen erreichbare Markt) kommen in einer knapperen Ausprägung. Der Auftraggeber steht oft nur als bloßer Name da, ein stabiler Verfahrensschlüssel fehlt häufig, und die Bekanntmachung trägt weniger strukturierte Felder.
Diese Unterscheidung ist kein Qualitätsmangel, sondern eine Eigenart der Quelle: Der unterschwellige Bereich ist gesetzlich weniger formstreng, und das schlägt sich im Datenformat nieder.
So zeigen wir das Format im Dashboard
Auf der Detailseite einer Ausschreibung sehen Sie einen kleinen, dezenten Format-Hinweis. Er nennt die erkannte Ausprägung — etwa „eForms-DE 2.1” für eine EU-weite Bekanntmachung oder „eForms (Unterschwelle)” für eine nationale.
Entsprechend unterscheidet sich auch die Darstellung: EU-weite Bekanntmachungen erscheinen in einer strukturreichen Ansicht mit Auftraggeber-Karte, Losen und Zuschlagsdetails; unterschwellige in einer schlankeren Ansicht, die nur das zeigt, was die knappere Quelle hergibt. So sehen Sie immer die tatsächlich vorhandenen Informationen — nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Warum ist das für Sie wichtig?
Das Format einer Bekanntmachung sagt Ihnen, wie viel Detail Sie erwarten dürfen — und wo Sie genauer hinschauen müssen:
- Erwartungen einordnen — bei einer unterschwelligen Bekanntmachung ist ein knapper Auftraggeber-Eintrag normal; suchen Sie Kontaktwege dann im verlinkten Originaldokument.
- Vergleichbarkeit nutzen — weil eForms die Felder vereinheitlicht, können Sie Ausschreibungen über Auftraggeber und Regionen hinweg sinnvoll vergleichen.
- Den richtigen Markt sehen — gerade der unterschwellige, knapper formatierte Bereich enthält viele der für kleine und mittlere Unternehmen erreichbaren Aufträge. Lassen Sie sich vom schlankeren Format nicht abschrecken.
Quellen
- Beschaffungsamt des BMI — Informationen zu eForms (Verpflichtung ab 25. Oktober 2023 für EU-weite Vergabeverfahren; eForms-DE, gepflegt von der KoSIT)
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 der Kommission zur Festlegung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen (eForms) — EUR-Lex
Stand: Juni 2026